FAQ

Häufige Fragen zur Fassadendämmung mit Holzfaser

Genehmigung, Nachbarn, Bauzeit und Gewährleistung: Antworten auf die allgemeinen Fragen, die uns vor einem Auftrag gestellt werden.

Genehmigung und Nachbarn

Brauche ich eine Genehmigung für die Fassadendämmung?

Nein, in Bayern ist das nachträgliche Dämmen der Außenwand verfahrensfrei: Sie brauchen keinen Bauantrag. Das regelt Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 d der Bayerischen Bauordnung (BayBO); ausgenommen sind nur Hochhäuser.

Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei. Die Vorschriften gelten trotzdem (Art. 55 Abs. 2 BayBO). Beachten sollten Sie vor allem diese vier Punkte.

Abstandsflächen: Eine Dämmung an einem bestehenden Gebäude bleibt bei den Abstandsflächen außer Betracht, wenn sie höchstens 0,30 m dick ist und mindestens 2,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt bleibt (Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 BayBO). Steht die Wand näher an der Grenze, wird der Einzelfall geprüft.

Brandschutz: Holzfaser-WDVS sind normalentflammbar und nach ihren Zulassungen dort einsetzbar, wo die Außenwandbekleidung normalentflammbar sein darf. In Bayern ist das bei den Gebäudeklassen 1 bis 3 der Fall (Art. 26 BayBO), also bei Einfamilien-, Zweifamilien-, Doppel- und den meisten Reihenhäusern. Bei Wänden an oder sehr nah an der Grundstücksgrenze kann für die Dämmung „nichtbrennbar“ verlangt sein; ob das bei Ihrem Haus gilt, wird im Einzelfall geprüft.

Bebauungsplan und Gestaltungssatzung: Der Bebauungsplan oder eine örtliche Gestaltungssatzung, die es etwa in Altstädten geben kann, darf Vorgaben zur Fassade machen.

Denkmalschutz: Am Baudenkmal braucht die Fassadendämmung eine denkmalrechtliche Erlaubnis (Art. 6 BayDSchG), auch wenn sie baurechtlich verfahrensfrei ist. Im Ensemble ist sie nötig, wenn sich die Dämmung auf das Erscheinungsbild auswirken kann.

Unser Rat: Gibt es bei Ihnen einen Bebauungsplan, eine Gestaltungssatzung oder ein Denkmal, fragen Sie vor der Beauftragung bei Ihrer Gemeinde oder dem Bauamt nach. Das ist eine allgemeine Orientierung (Stand Oktober 2026), keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft des Bauamts.

Was ist, wenn meine Hauswand an der Grundstücksgrenze steht?

Dann ist die Dämmung nicht ausgeschlossen, aber es gelten besondere Regeln. In Bayern muss der Nachbar unter bestimmten Bedingungen dulden, dass eine nachträglich auf eine vorhandene Grenzwand aufgebrachte Dämmung auf sein Grundstück übergreift (Art. 46a AGBGB). Dafür hat er Anspruch auf einen Ausgleich.

Sprechen Sie früh mit Ihren Nachbarn. Alles Weitere zur Grenzbebauung, zu Doppel- und Reihenhäusern steht auf der Seite zur Fassadendämmung im Altbau.

Bauzeit und Jahreszeit

Wie lange dauert es?

Bei einem Einfamilienhaus dauert die Fassadendämmung vom Gerüst bis zum fertigen Putz meist einige Wochen. Wie lange genau, hängt von Fläche, Vorarbeiten und Wetter ab; die Trocknungszeiten von Armierung und Putz lassen sich nicht abkürzen. Den Zeitplan nennen wir im Angebot. Was die Zeit bestimmt, steht auf der Seite zum Ablauf.

Wann ist die beste Jahreszeit für die Fassadendämmung?

Die frostfreie Jahreszeit, etwa vom Frühjahr bis in den Herbst. Laut den Zulassungen der Hersteller dürfen bei Verarbeitung und Erhärtung von Kleber, Armierung und Putz keine Temperaturen unter +5 °C auftreten, auch nachts nicht. Außerdem dürfen die Holzfaserplatten nur begrenzt ungeschützt im Wetter stehen.

Der Winter bleibt für die Vorbereitung: Besichtigung, Angebot und Förderantrag lassen sich erledigen, damit im Frühjahr das Gerüst stehen kann.

Muss ich während der Arbeiten ausziehen?

Nein. Die Dämmung wird von außen angebracht, Sie müssen Ihr Haus dafür nicht verlassen. Rechnen Sie mit Lärm, Staub und einem Gerüst vor den Fenstern; Wohnen, Kochen und Schlafen sind in der Regel möglich. Zeitweise eingeschränkt sind Fenster und Terrassentüren, etwa wenn Fenster ausgebaut oder getauscht werden oder das Gerüst sie verstellt. Wir sagen Ihnen vorher, wann das der Fall ist.

Zusammenarbeit und Einsatzgebiet

In welchem Gebiet arbeiten Sie?

Wir arbeiten im Raum Regensburg, Kelheim und Landshut, in Niederbayern und der Oberpfalz. Zum Einsatzgebiet gehören unter anderem Regensburg, Pentling, Kelheim, Abensberg, Neustadt an der Donau, Ingolstadt, Landshut, Straubing und München. Die Werkstatt liegt in Pentling-Graßlfing, der Firmensitz in Kelheim. Wenn Ihr Haus am Rand dieses Gebiets oder außerhalb liegt, fragen Sie einfach an.

Brauche ich einen Energieberater?

Für die Dämmung selbst nicht. Für den BAFA-Zuschuss brauchen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten, umgangssprachlich oft Energieberater genannt. Sie oder er berechnet unter anderem, welche Dämmstärke für die Förderung nötig ist, und begleitet den Antrag. Für den Steuerbonus brauchen Sie keine Expertin und keinen Experten.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Der BAFA-Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein, einen Auftrag dürfen Sie vorher nur mit Förderbedingung unterschreiben. Die Bedingungen ändern sich gelegentlich, klären Sie sie deshalb vor der Beauftragung.

Wer kümmert sich um das Gerüst?

Das regeln wir im Angebot. Dort steht, wie das Gerüst gestellt wird und was dafür zu beachten ist. Sprechen Sie uns beim Besichtigungstermin darauf an.

Muss für das Gerüst das Nachbargrundstück betreten werden, ist das in Bayern mindestens einen Monat vorher anzukündigen (Art. 46b AGBGB). Informieren Sie Ihre Nachbarn deshalb früh.

Welche Gewährleistung gilt?

Bei Arbeiten an Bauwerken gilt die gesetzliche Gewährleistung nach dem BGB. Die Mängelansprüche verjähren dort in der Regel nach fünf Jahren ab der Abnahme (§ 634a BGB). Wie die Gewährleistung im Einzelfall aussieht, steht in Ihrem Vertrag.

Halten Sie Mängel, die Ihnen bei der Abnahme auffallen, schriftlich fest.

Weitere Fragen zu den Themen

Fachliche Fragen beantworten wir auf den Themenseiten: Dämmstärke und U-Wert bei der Holzfaserdämmung für die Fassade, den Aufbau beim Holzfaser-WDVS, die Kosten bei den Kosten der Holzfaserdämmung und Zuschuss und Steuerbonus im Förder-Ratgeber. Brandschutz, Specht und Algen behandeln die Nachteile und Grenzen von Holzfaser.

Was bei einer Wand an der Grundstücksgrenze, bei Doppel- und Reihenhäusern oder unter Denkmalschutz gilt, steht bei der Fassadendämmung im Altbau. Den Weg vom Erstkontakt bis zur Abnahme beschreibt der Ablauf der Fassadendämmung.

Was kostet die Dämmung Ihrer Fassade?

Mit dem Rechner haben Sie in zwei Minuten eine Kostenspanne samt Förderung. Lieber gleich persönlich? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.