Lässt sich ein Altbau von außen mit Holzfaser dämmen?
In den meisten Fällen ja. Voraussetzung ist, dass die Wand trocken und tragfähig ist und Ursachen wie Feuchte oder loser Putz vorher behoben werden. Im Altbau zählt der gesamte Wandaufbau, nicht nur die Dämmstärke.
Bestandsmauerwerk nimmt über Jahrzehnte Feuchte auf, aus Regen, Boden und Raumluft. Eine ungedämmte Wand trocknet in beide Richtungen ab. Eine Dämmung, die diesen Austausch stark bremst, kann Restfeuchte im Mauerwerk einsperren.
Holzfaserplatten sind diffusionsoffen: Wasserdampf kann hindurch nach außen wandern, und das Mauerwerk kann weiter austrocknen. Deshalb setzen wir im Altbau auf diesen Dämmstoff. Das Wärmedämmverbundsystem (WDVS) besteht aus Dämmplatte, Armierung und Putz; den Aufbau erklärt die Seite Holzfaser-WDVS.
Was bringt die Dämmung bei Baujahr 1950 bis 1995?
Je älter und je weniger gedämmt die Wand, desto größer der Hebel. Häuser bis etwa Ende der 1970er Jahre haben meist ungedämmtes Mauerwerk. Ab den 1980ern ist die Wand oft etwas besser, liegt aber meist deutlich über dem, was heute üblich ist.
| Baujahr | Was häufig vorliegt | Dämmstärke (Richtwert) |
|---|---|---|
| 1950er bis Ende 1970er | Massives Mauerwerk ohne Dämmung, U-Wert etwa 1,4; alter Putz; Balkonplatten und Rollladenkästen als Wärmebrücken | meist 180 bis 200 mm |
| 1980er bis 1990er | Mauerwerk mit etwas besserem Wärmeschutz, U-Wert etwa 0,8; gelegentlich schon eine dünne Dämmschicht | etwa 160 bis 180 mm |
Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter Wand verloren geht. Je kleiner, desto besser. Die Richtwerte gelten für das Förderziel von U ≤ 0,20 W/(m²K). Das genaue Maß hängt von Wand und Produkt ab und wird für Ihr Haus berechnet. Die Dämmstärken im Einzelnen stehen auf der Seite Holzfaserdämmung an der Fassade.
Was heißt das für Sie? Was die Dämmung bei Ihrem Baujahr bringt und kostet, zeigt der Kostenrechner als Spanne. Verlässlich wird die Einschätzung erst nach einer Besichtigung.
Reihenhaus, Doppelhaus, Wand an der Grenze: Was gilt beim Nachbarn?
Bei Reihen- und Doppelhäusern dämmen Sie Ihre eigenen Außenwände. Steht eine Wand direkt auf der Grundstücksgrenze, muss der Nachbar in Bayern unter Bedingungen dulden, dass die Dämmung auf sein Grundstück übergreift (Art. 46a AGBGB). Wo Ihre gedämmte Fassade an die ungedämmte des Nachbarhauses stößt, entsteht ein Absatz. Diesen Übergang planen wir vorab mit Ihnen.
Muss der Nachbar die Dämmung dulden?
Ja, wenn die Dämmung nachträglich auf eine vorhandene Grenzwand aufgebracht wird und diese Bedingungen erfüllt sind:
- Die Nutzung des Nachbargrundstücks wird nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt.
- Öffentlich-rechtliche Vorschriften stehen nicht entgegen.
- Eine vergleichbare Dämmung ist nicht anders mit vertretbarem Aufwand möglich.
Der Nachbar hat dafür Anspruch auf einen Ausgleich als Geldrente (entsprechend § 912 BGB) und darauf, dass die Dämmung in Ordnung gehalten wird. Eine Höchstdicke steht nicht im Gesetz. Die Gesetzesbegründung nennt etwa 10 bis 30 cm als Regelfall.
Was heißt das für Sie? Sprechen Sie früh mit Ihren Nachbarn, am besten bevor ein Angebot vorliegt. Im Streitfall brauchen Sie eine rechtliche Beratung; eine Rechtsauskunft können wir nicht geben.
Was gilt, wenn das Gerüst auf dem Nachbargrundstück stehen muss?
Muss dafür das Nachbargrundstück betreten werden, gilt Art. 46b AGBGB: Sie müssen das mindestens einen Monat vorher ankündigen. Dauert die Nutzung länger als eine Woche, steht dem Nachbarn eine Entschädigung zu.
Wann spielen die Abstandsflächen eine Rolle?
Die Abstandsfläche ist der Streifen vor einem Gebäude, der nach Art. 6 BayBO von Bebauung freibleiben muss. Dämmung an bestehenden Gebäuden bleibt dabei außer Betracht, wenn sie höchstens 0,30 m dick ist und mindestens 2,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt bleibt (Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 BayBO, seit 1. Februar 2021). Die üblichen Dämmstärken im Altbau liegen darunter.
Steht die Wand näher an der Grenze, wird es im Einzelfall geprüft. Je nach Lage kommt eine geringfügige Abweichung (§ 248 BauGB) oder eine Abweichung nach Art. 63 BayBO infrage. Das klärt das Bauamt.
Was gilt beim Brandschutz an der Grenzwand?
Holzfaser-WDVS sind normalentflammbar und nach den Zulassungen der Hersteller dort einsetzbar, wo die Außenwandbekleidung normalentflammbar sein darf. In Bayern gilt das für die Gebäudeklassen 1 bis 3 (Art. 26 BayBO), also für Einfamilien-, Zweifamilien-, Doppel- und die meisten Reihenhäuser.
Bei Wänden an oder sehr nah an der Grundstücksgrenze (Gebäudeabschlusswände, Art. 28 BayBO) kann für die Dämmung „nichtbrennbar“ verlangt sein. Das erfüllt Holzfaser nicht. Ob das für Ihr Haus gilt, wird im Einzelfall geprüft. Trifft es zu, braucht diese Wand eine andere Lösung – das klären wir, bevor wir ein Angebot machen. Zum Brandverhalten insgesamt lesen Sie die Seite Nachteile der Holzfaserdämmung.
Brauche ich eine Genehmigung für die Fassadendämmung?
Nein, in Bayern ist das nachträgliche Dämmen der Außenwand verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 d BayBO). Sie brauchen also keinen Bauantrag.
Die Vorschriften gelten trotzdem (Art. 55 Abs. 2 BayBO): Abstandsflächen, Brandschutz, ein vorhandener Bebauungsplan, eine örtliche Gestaltungssatzung (in Altstädten möglich) und der Denkmalschutz. Gibt es einen Bebauungsplan, eine Gestaltungssatzung oder ein Denkmal, fragen Sie vorher bei der Gemeinde oder dem Bauamt nach. Die ausführliche Antwort steht auf der Seite Häufige Fragen.
Was gilt bei Denkmal und Ensemble?
Am Baudenkmal braucht die Fassadendämmung eine denkmalrechtliche Erlaubnis (Art. 6 BayDSchG), auch wenn sie baurechtlich verfahrensfrei ist. Ob und wie außen gedämmt werden darf, entscheidet die Denkmalbehörde im Einzelfall.
Im Ensemble ist die Erlaubnis nötig, wenn sich die Dämmung auf das Erscheinungsbild auswirken kann. In der Nähe eines Denkmals bleibt eine Dämmung ohne Änderung der Farbgebung erlaubnisfrei.
Was heißt das für Sie? Ob Ihr Haus Baudenkmal oder Teil eines Ensembles ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Fragen Sie das vor der Planung ab, nicht nach dem Angebot.
Und beim Sichtfachwerk?
Sichtfachwerk wird nicht von außen gedämmt. Das sichtbare Holz und das Erscheinungsbild gehen sonst verloren, außerdem sind die Anschlüsse bauphysikalisch heikel. Ob und welche Lösung für Ihr Haus passt, bewerten wir nur nach Rücksprache am Objekt.
Was wird vor der Dämmung am Altbau geprüft?
Die Dämmung ist nur so gut wie der Untergrund. Bei der Besichtigung schauen wir deshalb zuerst auf den Bestand:
Ist der alte Putz tragfähig?
Wir klopfen die Fläche ab und achten auf Hohlstellen, Abplatzungen und lose Schichten. Putz, der nicht fest sitzt, muss entfernt oder gesondert befestigt werden.
Was heißt das für Sie? Ein schadhafter Putz kann zusätzliche Arbeit bedeuten. Das zeigt sich erst bei der Prüfung.
Feuchte und Salze
Feuchteflecken, weißliche Ausblühungen (Salze aus dem Mauerwerk) und abblätternde Farbe weisen auf Ursachen hin: defekte Regenfallrohre, fehlende Abdichtung am Sockel, aufsteigende Feuchte.
Was heißt das für Sie? Erst die Ursache beheben, dann dämmen. Sonst bleibt die Feuchte im Mauerwerk, auch wenn die Fassade neu aussieht.
Risse
Haarrisse sind meist harmlos. Durchgehende oder wandernde Risse zeigen Bewegung im Bauwerk und sollten nicht einfach überdeckt werden.
Was heißt das für Sie? Zeigen Sie uns größere Risse bei der Besichtigung. Gegebenenfalls beurteilt vorher ein Fachplaner die Ursache.
Wärmebrücken
Eine Wärmebrücke ist eine Stelle, an der Wärme schneller nach außen fließt als im Rest der Wand, etwa bei auskragenden Balkonplatten, Rollladenkästen, Fensterstürzen und am Sockel. Innen können dort kalte Oberflächen entstehen.
Was heißt das für Sie? Wir prüfen, wo sich diese Stellen mitdämmen lassen und wo nur eine Teillösung möglich ist. Eine Balkonplatte lässt sich oft nur teilweise überdämmen.
Fenster und Laibungen
Die Laibung ist die seitliche Wandfläche am Fenster. Sitzt das Fenster tief in der Wand, wird sie nach der Dämmung tiefer. Das verändert Optik und Lichteinfall. Die Außenfensterbänke müssen durch tiefere ersetzt werden.
Was heißt das für Sie? Fensterbänke und Laibungen gehören ins Angebot. Sollen die Fenster ohnehin getauscht werden, planen Sie das gemeinsam. Details stehen auf der Seite Holzfaser-WDVS.
Dachüberstand
Die Dämmung trägt an der Wand auf, der Überstand verliert etwa die Dicke von Dämmung und Putz. Ist er danach zu knapp, schützt er Fassade und Fenster schlechter vor Regen. Häufig muss er verlängert und das Regenfallrohr erneuert werden. Die Verlängerung ist eine Zimmererarbeit.
Was heißt das für Sie? Das gehört in die Gesamtplanung und nicht in die Nachbesserung.
Bekomme ich nach der Dämmung Schimmel an den Innenwänden?
Meist nicht. Eine fachgerecht gedämmte Außenwand wird innen wärmer, und warme Wände schimmeln seltener als kalte.
Problematisch wird es in zwei Fällen: Wärmebrücken bleiben ungedämmt, dort sammelt sich Kondensat. Oder nach dem Fenstertausch wird zu wenig gelüftet, weil die alten Fugen als unbeabsichtigte Lüftung wegfallen.
Was heißt das für Sie? Zur Sanierung gehört ein Lüftungsverhalten, das zur dichteren Hülle passt. Fragen zu Schimmel und Holzfaser beantwortet die Seite Nachteile der Holzfaserdämmung.
In welcher Reihenfolge saniere ich Fassade, Fenster und Heizung?
Erst die Ursachen beseitigen (Feuchte, defekte Rinnen, schadhafter Sockel), dann die Hülle verbessern, danach die Heizung dem neuen Bedarf anpassen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, welche Maßnahme in welcher Reihenfolge sinnvoll ist. Er hilft auch bei der Förderung: Zuschuss und Steuerermäßigung sowie die nötige Begleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten beschreibt der Förder-Ratgeber.
Wie geht es weiter?
Am Anfang steht die Besichtigung am Haus. Danach wissen Sie, was an Ihrer Fassade nötig ist und was zuerst geklärt werden muss. Den Weg bis zur Montage beschreibt die Seite Ablauf, ausgeführte Arbeiten zeigen die Referenzen.
Eine grobe Größenordnung für Kosten und Ersparnis liefert der Kostenrechner. Für konkrete Fragen zu Ihrem Haus nutzen Sie die Kontaktseite.
Stand: · Sebastian Lindner, Schreinermeister
