Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig – die Quellen am Ende verlinken die aktuellen Fassungen.
Die zwei Wege auf einen Blick
Für die Dämmung der Außenwand an einem bestehenden Wohnhaus gibt es zwei Arten von Förderung, und Sie entscheiden sich für eine davon:
| Zuschuss vom BAFA | Steuerbonus nach § 35c EStG | |
|---|---|---|
| Höhe | 15 % der förderfähigen Kosten | 20 % der Kosten |
| Grenze | Kosten bis 30.000 € je erste Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan bis 60.000 € | Bonus höchstens 40.000 € je Objekt |
| Mit Sanierungsfahrplan (iSFP) | 20 % auf den Teil der Kosten über 30.000 € | kein Unterschied |
| Für wen | Eigentümer, auch bei vermieteten Häusern; Bauantrag mindestens fünf Jahre alt | selbst genutztes Wohneigentum, Haus älter als zehn Jahre |
| Antrag | vor Beginn der Arbeiten | keiner vorab, Bescheinigung nach Abschluss |
| Energieeffizienz-Experte | Pflicht, seine Kosten werden zur Hälfte gefördert | nicht nötig |
| Auszahlung | nach Abschluss und Nachweis | verteilt auf drei Steuerjahre (7 %, 7 %, 6 %) |
Für beide Wege gilt dieselbe technische Bedingung: Die gedämmte Außenwand muss einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K) erreichen. Bei ungedämmtem Mauerwerk ist das mit Holzfaser meist ab etwa 180 bis 200 mm Dämmstärke der Fall. Wie viel bei Ihrer Wand nötig ist, zeigt der Rechner als erste Orientierung; verbindlich rechnet es der Energieeffizienz-Experte.
So viel kommt bei welchen Kosten heraus
Die Tabelle rechnet die Regeln für ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit durch. Die Kosten sind Beispielwerte, keine Preisangabe – was Ihre Fassade kostet, schätzt der Rechner.
| Kosten der Fassadendämmung | Zuschuss ohne iSFP | Zuschuss mit iSFP | Steuerbonus |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 3.000 € | 3.000 € | 4.000 € |
| 35.000 € | 4.500 € | 5.500 € | 7.000 € |
| 50.000 € | 4.500 € | 8.500 € | 10.000 € |
| 70.000 € | 4.500 € | 10.500 € | 14.000 € |
So kommen die Zahlen zustande: Ohne Sanierungsfahrplan zählen höchstens 30.000 € Kosten, davon 15 Prozent sind maximal 4.500 €. Mit Sanierungsfahrplan zählen bis zu 60.000 €; alles wird mit 15 Prozent gefördert, der Teil über 30.000 € zusätzlich mit 5 Prozent. Bei 50.000 € sind das 15 Prozent von 50.000 € plus 5 Prozent von 20.000 €, zusammen 8.500 €. Der Steuerbonus beträgt immer 20 Prozent, verteilt auf drei Jahre.
Bei mehreren Wohneinheiten steigen die Grenzen: Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 € förderfähige Kosten hinzu, mit Sanierungsfahrplan 30.000 €. Den Bonus für den Sanierungsfahrplan gibt es dann erst oberhalb der Summe der normalen Grenzen, bei drei Wohneinheiten also ab 60.000 €.
Zuschuss oder Steuerbonus – was passt zu Ihnen?
In Euro ist der Steuerbonus bei einem Einfamilienhaus fast immer der größere Betrag. Ob er sich bei Ihnen auch voll auswirkt, ist die eigentliche Frage.
Der Steuerbonus passt, wenn
- Sie selbst im Haus wohnen und in den drei Jahren nach Abschluss genug Einkommensteuer zahlen – der Bonus mindert die Steuer, er wird nicht ausgezahlt, wenn keine Steuer anfällt;
- Sie ohne Vorlauf starten möchten: Es gibt keinen Antrag und keine Wartezeit auf eine Zusage;
- Sie sich den Energieeffizienz-Experten sparen möchten.
Der Zuschuss passt, wenn
- Ihre Steuerlast gering ist, etwa im Ruhestand, oder das Haus vermietet ist;
- Sie ohnehin einen Sanierungsfahrplan haben und weitere Maßnahmen planen;
- Sie die Finanzierung über den KfW-Ergänzungskredit nutzen möchten, der eine BAFA-Zusage voraussetzt.
Ob sich der Steuerbonus bei Ihnen voll auswirkt, beantwortet Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.
Sonderfall Stadt Regensburg
Liegt Ihr Haus in der Stadt Regensburg, gibt es eine dritte Möglichkeit: Das städtische Programm „Regensburg effizient“ fördert die Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen wie Holzfaser mit 15 € je m² gedämmter Fläche, höchstens 10.000 € je Grundstück. Bedingungen sind unter anderem ein Gebäude im Stadtgebiet, das mindestens fünf Jahre alt ist und höchstens zehn Wohnungen hat, ein Dämmstoff zu mindestens 80 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen und der Start erst nach der schriftlichen Zusage.
Das Programm schließt andere Zuschüsse von Bund oder Freistaat für dieselbe Maßnahme aus. Es ist also eine Alternative zum BAFA-Zuschuss, keine Ergänzung. Bei 150 m² Fassade wären das 2.250 €. Ob daneben der Steuerbonus möglich ist, klären Sie vorab mit der Stadt.
Für Landshut, Ingolstadt und die Landkreise der Region haben wir kein eigenes Programm für die Fassadendämmung gefunden. Eine kurze Nachfrage bei Ihrer Gemeinde lohnt sich trotzdem.
Was die KfW beiträgt
Die KfW zahlt für die einzelne Fassadendämmung keinen Zuschuss. Sie hilft bei der Finanzierung:
- Ergänzungskredit (358 und 359): bis zu 120.000 € je Wohneinheit, Laufzeit bis zu 35 Jahre, beantragt über Ihre Hausbank. Voraussetzung ist eine BAFA-Zusage, die höchstens zwölf Monate alt und noch nicht ausgezahlt ist. Wer selbst im Haus wohnt und ein Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 € im Jahr hat, bekommt mit dem Programm 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil.
- Wohngebäude-Kredit (261): gilt nur, wenn das ganze Haus zum Effizienzhaus saniert wird, also neben der Fassade auch Dach, Fenster und Heizung. Dann gibt es je nach erreichter Stufe einen Tilgungszuschuss. Für eine reine Fassadendämmung ist das nicht der passende Weg.
Wer einen zinsverbilligten Kredit für die Maßnahme nutzt, kann dafür keinen Steuerbonus mehr bekommen.
So gehen Sie vor
Weg 1: Zuschuss vom BAFA
- Einen Energieeffizienz-Experten beauftragen – zu finden in der bundesweiten Liste unter energie-effizienz-experten.de. Er prüft unter anderem, welche Dämmstärke für U ≤ 0,20 nötig ist.
- Angebot einholen und den Vertrag mit Förderbedingung schließen: Er gilt nur, wenn die Zusage kommt.
- Der Experte erstellt die technische Projektbeschreibung, Sie stellen den Antrag im BAFA-Portal – vor Beginn der Arbeiten.
- Zusage abwarten, bei Bedarf den KfW-Ergänzungskredit über die Hausbank beantragen.
- Ausführen lassen und per Überweisung bezahlen.
- Der Experte bestätigt die Umsetzung, Sie reichen den Verwendungsnachweis ein, das BAFA zahlt aus.
Weg 2: Steuerbonus
- Angebot einholen, beauftragen, ausführen lassen – ohne Antrag vorab.
- Per Überweisung bezahlen; Barzahlung wird nicht anerkannt.
- Vom ausführenden Fachunternehmen die Bescheinigung nach amtlichem Muster erhalten und mit der Steuererklärung einreichen, im Jahr des Abschlusses und in den zwei folgenden Jahren.
Wie die Arbeiten selbst ablaufen, von der Besichtigung bis zur Abnahme, steht unter Ablauf.
Die häufigsten Fehler
- Vertrag ohne Förderbedingung unterschrieben, bevor der BAFA-Antrag gestellt ist. Dann gilt das Vorhaben als begonnen, und der Zuschuss ist verloren.
- Zu dünn gedämmt. Wird der U-Wert von 0,20 nicht erreicht, gibt es weder Zuschuss noch Steuerbonus.
- Zuschuss und Steuerbonus kombiniert. Für dieselbe Maßnahme geht nur eines.
- Bar bezahlt. Für beide Wege muss über ein Konto gezahlt werden.
- Fristen übersehen. Beim BAFA beträgt der Bewilligungszeitraum 36 Monate; der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate danach vorliegen.
Was die Fassade bei Ihnen kostet und welcher Förderbetrag damit möglich ist, zeigt der Kostenrechner. Für eine Einschätzung am Haus erreichen Sie uns über die Kontaktseite.
Quellen
Alle abgerufen am 05.10.2026.
- BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung, Juli 2026
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1
- KfW: Ergänzungskredit (358, 359) mit Merkblatt 09/2026 und Wohngebäude-Kredit (261)
- Gesetze im Internet: § 35c EStG sowie Anlage 1 und § 2 der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
- Stadt Regensburg: Städtische Förderungen zum Klimaschutz und Richtlinie Gebäudehülle vom 1. Januar 2026
- Energie-Atlas Bayern: 10.000-Häuser-Programm
Stand: · Sebastian Lindner, Schreinermeister